Jnrw_mapährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland durch Rauchgasvergiftungen bei einem Wohnungsbrand.

Auch der Gesetzgeber hat erkannt, dass Rauchmelder einen sehr wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Menschen und Gebäuden leisten.

Dennoch ist bisher nur ein Bruchteil der Wohngebäude bzw. der Wohnungen mit den Lebensrettern ausgestattet. Um diese „Sicherheitslücke“ zu schließen, haben sich bereits 13 Bundesländer entschlossen, eine allgemeine Rauchmelder-Pflicht für Privatgebäude einzuführen. Weitere Informationen zum allgemeinen Thema Schutz durch Rauchmelder finden Sie unter https://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/.

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Rauchmelderpflicht in Deutschland

Auch der Gesetzgeber hat erkannt, dass Rauchmelder einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Gebäuden leisten. Schließlich ist bisher nur ein Bruchteil der Wohngebäude bzw. der Wohnungen mit den Lebensrettern ausgestattet. Um diese „Sicherheitslücke“ zu schließen, haben sich bereits 13 Bundesländer entschlossen, eine allgemeine Rauchmelder-pflicht für Privatgebäude einzuführen:

Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01.April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 ausgestattet werden.